Reduzierte Maskenpflicht ab 15. Juni

Grundsätzlich gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Ausgenommen ist ab 15. Juni der Unterricht, wenn die Schüler*innen sich auf ihren Plätzen befinden und die Lehrkraft die Abnahme der Masken angesagt hat. Die Lehrkräfte können die Maskenpflicht in bestimmten Situationen aber auch anordnen.
 

+ Die Unterstufenschüler*innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
+ Die Oberstufenschüler*innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

 

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