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Alles zur Reifeprüfung

Hier findest du den Fahrplan zur Reifeprüfung im Haupttermin 2024 mit allen Terminen und Fristen (Stand 23. September 2022).

Alle wichtigen Informationen findest du unter https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html und https://www.matura.gv.at

Die gesetzliche Grundlage für die neue Form der Reifeprüfung und damit für die vorwissenschaftliche Arbeit schafft die Novellierung des
SchUG, kundgemacht im BGBl. I Nr.52/2010. SchUG zum Download

Die verbindliche Neuregelung der Reifeprüfung mit ihren drei Säulen VWA, Klausurprüfung und mündlicher Prüfung (zuletzt geändert durch: BGBl. II Nr. 107/2019) – zur aktuellen Fassung

Die Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen: Vorwissenschaftliche ARbeit, schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfungen. Jede der Säulen kann unabhängig voneinander absolviert werden.

Es gibt die folgenden  beiden Varianten für die Reifeprüfung:

Variante 1: „4+2“

  • Vorwissenschaftliche Arbeit
  • 4 schriftliche Prüfungen: + Deutsch + Mathematik + lebende Fremdsprache + vierte schriftliche Prüfung (frei aus den „Schularbeitengegenständen“ wählbar)
  • 2 mündliche Prüfungen (mindestens 10 Wochenstunden)

Variante 2: „3+3“

  • Vorwissenschaftliche Arbeit
  • 3 schriftliche Prüfungen: Deutsch + Mathematik + lebende Fremdsprache
  • 3 mündliche Prüfungen (mindestens 15 Wochenstunden)

Die Anmeldung erfolgt bis zum Freitag nach den Weihnachtstferien mittels Anmeldeformular. Dabei erfolgt auch die verbindliche Fachwahl.

Anmeldung mittels Anmeldeformular für die Nebentermine

Herbsttermin

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum Schulschlusstag des vorhergehenden Schuljahres
  • Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag der ersten Unterrichtswoche

Wintertermin

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum Freitag der  ersten Novemberwoche
  • Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag der ersten Dezemberwoche

Haupttermine (als Nebentermin)

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündliche Prüfung bis zum Freitag nach den Weihnachtsferien
  • Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters

Die 8. Klasse muss positiv abgeschlossen werden.

Bei einem Nicht genügend kann vor den schriftlichen Klausuren eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden, die bei Nicht-Bestehen im Herbst wiederholt werden kann. Die Wiederholungsprüfung kann auch gleich im Herbst abgelegt werden (keine Berechtigung zum Antreten im Haupttermin).

Bei Nicht-Bestehen → Wiederholung der 8. Klasse. Bei zwei Nicht genügend besteht die Möglichkeit zu Wiederholungsprüfungen im Herbst. Beide müssen bestanden werden. Bei Nicht-Bestehen → Wiederholung der 8. Klasse. Bei drei oder mehr Nicht genügend muss die 8. Klasse wiederholt werden.

Vorwissenschaftliche Arbeit

https://www.ahs-vwa.at/schueler  gibt für alle Teilphasen von der Themenfindung über die Einreichung, das Planen und Schreiben bis hin zur Abgabe und Präsentation wertvolle Tipps!

 Beurteilungsraster für die VWA (plus Erläuterungen zum Beurteilungsraster)

Unverbindliche Handreichung für das Prüfungsgebiet „vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA)

Unverbindliche Beurteilungshilfe für das Prüfungsgebiet „vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA).

 

In jedem – dein Thema muss auch nicht konkret einem Fach zuordbar sein. Es genügt, wenn du einen Lehrer / eine Lehrerin findest, die mit dem Thema vertraut ist und sich die fundierte Betreuung deiner VWA zutraut.

Wenn du dir dein Wunschthema überlegt hast, dann suche dir ein*e Lehrer*in, der/die Sachkompetenz zu diesem Thema hat. Er/sie muss das Fach nicht unterrichten – aber mit dem Inhalt vertraut sein.

Bitte dann den/die um ein Gespräch, beschreibe dein Thema und bitte ihn/sie um die VWA-Betreuung.

In der 7. Klasse überlegst du dir dein Thema und suchst dir eine*n Betreuungslehrer*in.

Bis zum ersten Freitag nach den Weihnachtsferien musst du die Voranmeldung mittels Formular unter Angabe des voraussichtlichen Themas und mit der Unterschrift des Betreuungslehrers / der Betreuungslehrerin beim Klassenvorstand abgeben.

Im Schuljahr 2020/2021 ist die Betreuungslehrer*in-Zustimmung auch mittels E-Mail möglich – ein Ausdruck davon ist dem Formular beizulegen.

Die Plattform „VWA-DB“ bildet den gesamten Prozess von der Genehmigung des Themas über die Einreichung bis hin zur Zulassung zur Präsentation und Diskussion der fertigen vorwissenschaftlichen Arbeit ab.

Die Zugangsdaten verwaltet Dir. Mag. Herwig Wingert und hier findet ihr eine kompakte Anleitung.

Bis spätestens Freitag nach den Semesterferien der 7. Klasse muss in der VWA-Datenbank https://genehmigung.ahs-vwa.at eine erstmalige Einreichung erfolgen. Dazu muss zumindest das Thema und die Betreuungsperson eingegeben werden. Natürlich kann auch schon ein Teil des oder gar ein vollständiger Erwartungshorizont  abgegeben werden.

Im Anschluss an die erstmalige Einreichung kommt es zu einem Wechselspiel zwischen Hochladen durch die Schüler*innen und Zurückweisung zur Überarbeitung oder Freigabe durch den/die Betreuungslehrer*in. 

Im Anschluss an die erstmalige Einreichung kommt es zu einem Wechselspiel zwischen Hochladen durch die Schüler*innen und Ablehnung durch den/die Betreuungslehrer*in. Die finale Genehmigung durch die betreuende Lehrkraft in der VWA-Datenbank muss bis 31. März erfolgen.

ACHTUNG: Sollte das nicht fristgerecht erfolgen, kannst du diese erste Säule deiner Reifeprüfung NICHT im Haupttermin absolvieren, sondern erst später. Damit kannst du die Reifeprüfung nicht im Juni der 8. Klasse abschließen!

Anschließend liest der Direktor den Erwartungshorizont.  Sollte hier noch Unklarheiten, Unzulänglichkeiten, … auffallen, lehnt er die Einreichung samt Hinweisen auf notwendige Korrekturen ab. Der Prozess beginnt von vorne: Der/Die Schüler*in korrigiert, betreuende Lehrkraft und Direktor weisen zurück  oder genehmigen.

Die Approbation des Themas durch die Schulleitung muss bis Ende April erfolgen.

ACHTUNG: Sollte das nicht fristgerecht erfolgen, kannst du diese erste Säule deiner Reifeprüfung NICHT im Haupttermin absolvieren, sondern erst später. Damit kannst du die Reifeprüfung nicht im Juni der 8. Klasse abschließen!

Deine VWA soll einen Umfang von höchstens zirka 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ) haben, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.

Abstract in deutscher oder englischer Sprache im Umfang zwischen 1.000 und 1.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)

Quelle: https://www.ahs-vwa.at/schueler/schreiben/schreiben-der-kapitel

Durch die VWA stellt der/die Kandidat/in die Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und die Studierfähigkeit unter Beweis.

Bestandteile der VWA:

  • Titelblatt
  • Abstract in englischer oder deutscher Sprache: Thema, Fragestellung, Problemformulierung, wesentliche Ergebnisse
  • Vorwort (nicht verpflichtend): persönlicher Zugang
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung: Abgrenzung und Eingrenzung, Fragestellung(en), Ziel der Arbeit, Vorgehensweise, angewandte Methoden
  • Hauptteil: Behandlung des Kernthemas in sachlicher Form
  • Schluss (Fazit): Zusammenfassung, Resultate der Arbeit
  • Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis, Anhang, Glossar (nicht verpflichtend)
  • Selbstständigkeitserklärung
  • beizulegen und als eigenes Dokument auf die VWA-Datenbank hochzuladen: Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin über die Art der Durchführung der Arbeit

Hier findest du den schulinternen Zitierleitfaden (Stand Jänner 2024).

Die gedruckte VWA muss zweimal in gebundener Form abgegeben werden.

Ein Schnellhefter oder ähnliches ist keine Bindung. Außerdem empfehlen wir, keine „Bindung mit Löchern“ (also Spiralisieren oder ähnliches) machen zu lassen, da diese sehr fragil sind. Am besten hat sich das Binden der Arbeit in Copyshops bewährt.

Abgabe mit Begleitprotokoll in ausgedruckter Form (2 Exemplare) und Hochladen der fertigen VWA auf die Datenbank

mind. 10, max. 15 Minuten pro Kandidat/in

eigener Termin vor den schriftlichen Klausuren (öffentliche Prüfung)

Präsentation:

– die Diskussion muss den überwiegenden Teil der Zeit einnehmen – daher ca. 5 Minuten

– Begrüßung der Kommission

– persönlicher Zugang zum Thema

– relevante(r) Teilbereich(e) der Arbeit

Diskussion:

– kein Prüfungsgespräch

– Die Gesprächsführung liegt bei der Betreuerin / bei dem Betreuer.

– An der Diskussion beteiligen sich die Mitglieder der Kommission.

– Verständnis-, Zusatz- und Rückfragen zur Arbeit sind möglich, der Charakter einer Diskussion soll beibehalten werden

Sollte eine PowerPoint-Präsentation verwendet werden, soll diese per Mail der Direktion geschickt werden (2 Tage vorher), damit es zu keinen technischen Problemen kommt.

Der/die Betreuer/in verfasst nach Abgabe der Arbeit eine „Beschreibung der Arbeit“, ohne diese zu benoten. Die abschließende Besprechung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden und prospektiven Charakter (auf die Präsentation und Diskussion).

Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (10 bis 15 Minuten) durch die Prüfungskommission (Vorsitzende/r, Schulleitung, KV, Prüfer/in). Für eine insgesamt positive Beurteilung der VWA müssen alle wesentlichen Bereiche (relevante (Teil)Kompetenzen) vom Schüler/von der Schülerin überwiegend erfüllt sein.

Die für die Beurteilung relevanten Kompetenzbereiche sind folgende:

Schriftliche Arbeit

1. Selbstkompetenz

2. Inhaltliche und methodische Kompetenz

3. Informationskompetenz

4. Sprachliche Kompetenz

5. Gestaltungskompetenz (formale Kriterien)

Präsentation

1. Strukturelle und inhaltliche Kompetenz

2. Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz

Diskussion

1. Diskursfähigkeit

Wurde auch nur ein Bereich nicht überwiegend erfüllt, ist das Prüfungsgebiet VWA mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. → neues Thema innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Fall der Wiederholung der VWA sind beim 1. Nebentermin die erste Unterrichtswoche, beim 2. Nebentermin die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und beim Haupttermin des nächsten Maturajahrganges die erste Woche des 2. Semesters.

 

Eine Beurteilung gibt es erst nach einer Präsentation, erst dann beginnt – im Falle einer negativen Beurteilung – das Reprobationsprozedere mit neuem Thema etc. → eine Präsentation ist auch bei einer offensichtlich negativen Arbeit unbedingt zu empfehlen!

Wird die VWA nicht termingerecht abgegeben, gibt es keine Präsentation zum 1. Termin und auch keine Beurteilung → Abgabe vor dem nächsten Termin, Präsentation beim nächsten Termin.

Schriftliche Reifeprüfung

Siehe https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/  

3 verpflichtende Klausuren:

  • Deutsch (standardisiert): Klausurdauer: 300 Minuten; Hilfsmittel: Wörterbuch
  • Mathematik (standardisiert): Klausurdauer gesamt: 270 Minuten; Teil-1 und Teil 2-Aufgaben
  • Lebende Fremdsprache (Englisch oder Spanisch, S, F,standardisiert): Englisch: Niveau B2; Spanisch: Niveau B1; Klausurdauer gesamt: 270 Minuten; 60 Minuten für Lesen, 40 (B1) – 45 (B2) Minuten für Hören, 45 Minuten für Sprachverwendung im Kontext, 120 (B2) – 125 (B1) Minuten für Schreiben; die Verwendung des Wörterbuches ist nicht gestattet!

4. Klausur freiwillig 2 mündliche Prüfungen:

  • weitere lebende Fremdsprache (standardisiert): siehe oben
  • oder Latein (standardisiert): Klausurdauer: 270 Minuten; Hilfsmittel: Wörterbuch
  • oder DG (DG-Zweig), PH oder BU (NW-Zweig) (nicht standardisiert)

 

Alle standardisierten Aufgabenstellungen kommen vom BMBWF

Korrektur nach vorgegebenem Schlüssel: Klassenfachlehrer/innen

 

Die Leistung der 8. Klasse und die Leistung der Klausurarbeit werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt. Wenn sich keine eindeutige Beurteilung ergibt (z. B. zwischen Gut und Befriedigend) entscheidet die Note der schriftlichen Klausurprüfung.

Negative Klausur und Jahresnote Genügend:

  • Schriftliche Wiederholung zum nächsten Termin oder Mündliche Kompensationsprüfung zum selben Termin

 

Negative Klausur und Jahresnote besser oder gleich Befriedigend:

  • Für eine positive Gesamtbeurteilung muss ein Schwellenwert d.h. eine Mindestanforderung bei der Klausurarbeit erreicht werden. Das bedeutet bei Klausurarbeiten, die mit einem Punktesystem beurteilt werden, dass mindestens 30 Prozent der Punkte erreicht werden müssen. Bei Klausurarbeiten mit einem anderen Beurteilungssystem werden qualitative Mindestanforderungen festgelegt.
  • Wird der Schwellenwert nicht erreicht gibt es die Möglichkeit der Kompensationsprüfung im selben Termin oder der schriftlichen Wiederholung zum nächsten Termin (siehe oben).
  • Bei einer negativen Klausurarbeit über dem Schwellenwert und einer gesamtheitlich positiven Note wird das Nicht genügend der Klausurarbeit im Maturazeugnis vermerkt.
  • Zu einer Kompensationsprüfung kann jede/r antreten, die/der ein Nichtgenügend bei der Klausur hat, unabhängig davon, ob der Schwellenwert (30 Prozent) erreicht wurde oder nicht.

Siehe https://www.matura.gv.at/srdp/kompensationspruefungen

Antrag auf Ablegung durch den Kandidaten/die Kandidatin bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung

  • Standardisiert, zentraler Termin frühestens eine Woche nach Anmeldung
  • Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten, Prüfungsdauer: max. 25 Minuten;
  • Mitglieder der Prüfungskommission wie bei den mündlichen Prüfungen: (Vorsitzende/r), Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
  • Die mündliche Kompensationsprüfung ist nicht öffentlich.

Beurteilung:

  • Die Gesamtnote einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ sein.

Ein/e Kandidat/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Bei Nicht-Bestehen der Kompensationsprüfung(en) → Wiederholen der Klausur(en) beim nächsten Termin. Ein/e Kandidat/in kann pro Fach maximal 4 Mal zu Klausuren und 4 Mal zu Kompensationsprüfungen antreten

Mündliche Reifeprüfung

Siehe https://www.matura.gv.at/weitere-pruefungsformate/muendliche-pruefungen

In allen, in denen du in der Oberstufe mindestens 4 Jahreswochenstunden Unterricht hattest – also in fast allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern.

Bei 3 mündliche Prüfungen (bei 3 schriftlichen Klausuren) muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

Bei 2 mündliche Prüfungen (bei 4 schriftlichen Klausuren) muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.

Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen vertiefenden WPG zu wählen, um zu den geforderten 10 Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.

Prüfer ist immer jene Lehrperson, die das Fach in der Abschlussklasse oder als letzte (für Wahlplichtfächer) unterrichtet hat.

Der Stoff der Prüfungen wird in (lernzielorientierte) Themenbereiche eingeteilt, die von der Fachlehrer/innenkonferenz beschlossen und den Kandidat/inn/en bis spätestens Ende November der 8. Klasse mitgeteilt werden müssen – du findest diese einen Punkt weiter unten.

Die Anzahl der Themenbereiche variiert pro Gegenstand je nach Anzahl der Jahreswochenstunden und wird von der Fachlehrerkonferenz für jede Klasse (Gruppe) festgelegt. Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens 2, höchstens 3, aber maximal 18 (lernzielorientierte) Themenbereiche festzulegen.

Sonderbestimmungen bei den Themenbereichen:

4-jährige Fremdsprachen inkl. Latein

14 Themenbereiche

  

Religion je nach Zahl der W.Std. in der O.St.

8 – 18 Themenbereiche

3 Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Klausur: Bildung von Arbeitsgruppen (maximal 4 Stunden pro Prüfungsgebiet) zur Behandlung der prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet, zur Analyse der Prüfungssituation und für lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte. Ein Wiederholen des gesamten Stoffes ist in den 4 Stunden nicht möglich.

Die mündliche Reifeprüfung für einen Kandidaten/eine Kandidatin kann sich  über mehrere (Halb-)Tage erstrecken.

Ablauf:

  • Der/die Kandidat/in zieht unter Anleitung und Aufsicht des Vorsitzenden aus den vorbereiteten Themenbereichen zwei Bereiche.
  • Ein Themenbereich wird vom Kandidaten/von der Kandidatin abgewählt.
  • Die Themenbereiche sind wieder zurückzulegen → alle ziehen aus dem gesamten Themenpool.
  • Zum gewählten Themenbereich hat der Prüfer/die Prüferin eine vorbereitete kompetenzorientierte Aufgabenstellung (Anforderungen in den Bereichen Reproduktions- und Transferleistungen sowie Reflexion und Problemlösung) auszuwählen und dem Kandidaten/der Kandidatin vorzulegen.
  • Die Vorbereitungszeit beträgt mind. 20 Minuten, bei Fremdsprachen mind. 15 Minuten
  • Dauer der Prüfung: mind. 10, max. 20 Minuten
  • Mitglieder der Prüfungskommission: Vorsitzende/r1, Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
  • Der Prüfer/die Prüferin führt durch die Prüfung, der Beisitzer/die Beisitzerin kann sich am Prüfungsgespräch beteiligen.
  • Am Ende eines Fachdurchganges bzw. eines Halbtages hat die Prüfungskommission über die Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des Prüfers/der Prüferin und des Beisitzers/der Beisitzerin (Prüfer/in und Beisitzer/in haben 1 Stimme) abzustimmen.
  • Danach informelle Bekanntgabe der Note der Teilprüfung.

 

Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Drei Wiederholungen sind möglich

Die Termine sind:

  • innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres (Herbsttermin)
  • innerhalb der ersten sieben Wochen nach den Weihnachtsferien (Wintertermin)
  • Haupttermin des nächsten Maturajahrganges