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Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen dienen zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts. Mehrtägige Schulveranstaltungen werden im Schulgemeinschaftsausschuss unter Mitwirkung von Schüler*innen- und Elternvertretern geplant und beschlossen.

Schüler*innen sind verpflichtet, an den Schulveranstaltungen teilzunehmen. Wer an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann, muss dies über ein Ansuchen an die Direktion begründen und besucht Ersatzunterricht (z.B. in einer anderen Klasse). [SchUG §13]