Unfallmeldung AUVA
Die Aufgaben der Unfallversicherung (alle Informationen unter https://www.auva.at/) sind gesetzlich festgelegt.
Diese sind:
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Vorsorge für Erste Hilfe
- Unfallheilbehandlung
- Rehabilitation
- Entschädigung
- Forschung
- Arbeitsmedizinische Betreuung
Kommt es zu Unfällen in der Schule, die einen Arzt- oder Krankenhausbesuch nach sich ziehen, muss die beim Unfall anwesende Lehrkraft das Unfallmeldungsformular ausfüllen. Es besteht Meldepflicht innerhalb von 5 Tagen: Hier geht es zum Online-Unfallmeldungsformular – wenn alle Felder ausgefüllt sind, das Formular bitte an die Sekretariats-Mail-Adresse weiterleiten.
Für das Ausfüllen sind auch Angaben wie Art und Kärperteil der Verletzung, wann bei welchem Arzt/in welchem Krankenhaus,… – diese Daten sind von den Schüler*innen bzw. deren Eltern den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.