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Unfallmeldung AUVA

Die Aufgaben der Unfallversicherung (alle Informationen unter https://www.auva.at/) sind gesetzlich festgelegt.

Diese sind:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Vorsorge für Erste Hilfe
  • Unfallheilbehandlung
  • Rehabilitation
  • Entschädigung
  • Forschung
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
 
Kommt es zu Unfällen in der Schule, die einen Arzt- oder Krankenhausbesuch nach sich ziehen, muss die beim Unfall anwesende Lehrkraft das Unfallmeldungsformular ausfüllen. Es besteht Meldepflicht innerhalb von 5 Tagen: Hier geht es zum Online-Unfallmeldungsformular – wenn alle Felder ausgefüllt sind, das Formular bitte an die Sekretariats-Mail-Adresse weiterleiten.

Für das Ausfüllen sind auch Angaben wie Art und Kärperteil der Verletzung, wann bei welchem Arzt/in welchem Krankenhaus,… – diese Daten sind von den Schüler*innen bzw. deren Eltern den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.