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iPads in der Unterstufe

Aufgrund der Schuldigitalisierungsoffensive sind an unserer Schule seit Herbst 2022 iPads mit Tastatur und Stift im Einsatz. In unserer Verhaltensvereinbarung sind die Regeln rund um die Nutzung des iPads festgelegt.

 

In unserer Verhaltensvereinbarung sind die Regeln rund um die Nutzung des iPads festgelegt.

Für Fragen oder bei technischen Problemen stehen Prof. Berger (Montag, 3. EInheit) und Prof. Motal (Donnerstag, 3. EInheit) in einer zusätzlichen Sprechstunde zur Verfügung. Die beiden Lehrkräfte ersuchen die Schüler*innen bzw. Eltern insbesondere bei technischen Problemen um eine Anmeldung via Mail oder Teams.

Da das Gerät im Besitz der Schülerin / des Schülers ist, sind etwaige Garantiefälle und Reparaturen selbständig abzuwickeln, wir als Schule können Sie nur bei Fragen unterstützen.

Prinzipiell gelten auf das Tablet, das Netzgerät, die Tastatur und den Stift eine Garantie von 4 Jahren ab Lieferung an die Schule. 

WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihren Garantie- bzw. Reparaturfall im Serviceportal des Lieferanten ACP Techrent GmbH ein. Zur Einmeldung eines solchen Falls steht ein Portal unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: www.justedu.at

Es wird empfohlen auch bei Reparaturen, die augenscheinlich keine Garantiefälle sind, mit dem Lieferanten ACP Techrent GmbH in Kontakt zu treten, um sicher zu gehen, dass die Garantiezeit durch die Reparatur nicht erlischt. Falls das geklärt ist, kann entweder selbst ein Anbieter für die Reparatur gewählt werden oder das Gerät beim Lieferanten kostenpflichtig repariert werden. Diese selbstverschuldeten Schäden können dann über das Serviceportal des Lieferanten eingereicht werden.  

Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden. In Hinblick auf solche Fälle wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Weitere Infos erhalten Sie unter folgendem Link: https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/geraete-support/garantie-versicherung

Bei Verlust des Gerätes nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf. Wir können dann versuchen, das Gerät über eine Fernlokalisierung zu suchen. Ein Ansuchen zur Fernlokalisierung muss bitte schriftlich von Ihnen unterschrieben bei uns erfolgen.

Der ÖAD hat für Erziehungsberechtigte einige Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihr Kind gut begleiten können. Eine weitere empfehlenswerte Plattform dafür ist Saferinternet.at

Neu an unserer Schule

Durch die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ erhält Ihr Kind ein neues digitales Gerät, welches es in der Schule und fürs Lernen zu Hause nutzen wird. Dieses sollte nicht nur immer aufgeladen, sondern auch mit allem Zubehör (Kopfhörer, Ladekabel etc.) einsatzbereit sein. Auch für regelmäßige Backups und die Aktualisierung der Programme sollte gesorgt werden.


Alle von uns unten verlinkten Informationen finden Sie in diversen Sprachen hier.

Hier finden Sie die aktuelle Informationsbroschüre (Stand September 2023) des Bundesministeriums für alle Erziehungsberechtigten mit allen relevanten Informationen rund um die Geräteinitiative „Digitales Lernen“.

 

Die Bundesregierung hat 2020 einen 8-Punkte-Plan für die Digitalisierung der österreichischen Schulen beschlossen. Wir starteten (aufgrund von Lieferverzögerungen) im Schuljahr 2022/2023 mit den 1. und 2. Klassen mit dem Einsatz von digitalen Endgeräte im Unterricht. Diese werden vom Bildungsministerium organisiert und angeliefert. Die Schule begleitete diesen Schritt mit der Entwicklung eines Digitalisierungskonzepts, das Fragen wie „Wann ist es sinnvoll, den Unterricht digital zu unterstützen?“ beantwortet.

Bei Fragen zur Geräteinitiative besuchen Sie bitte die Digitales Lernen Website. Dort finden sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und einen eigenen Bereich für Erziehungsberechtigte.

Der Anschaffungspreis liegt bei maximal 400 Euro. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein privater Finanzierungsanteil von 25%, also maximal 100 Euro.

Hier geht es zu einer Anleitung hinsichtlich AVB, Bezahlung und Befreiung.

Eine Zusammenfassung aller zulässigen Befreiungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Bezahlung & Befreiung.

Einen Antrag auf Befreiung können Erziehungsberechtigte elektronisch unter prs.digitaleslernen.gv.at innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist stellen. In diesem Erklärvideo finden Sie eine Hilfestellungwie Sie einen Antrag auf Befreiung einreichen können: Erklärvideo für Erziehungsberechtigte: AVB-Bestätigung, Bezahlung und Befreiung

Die für das Schuljahr 2023/24 geltenden Fristen können Sie hier einsehen.

Sollte der Befreiung vom Eigenanteil stattgegeben werden, nachdem der Eigenanteil bereits eingezahlt wurde, erhalten die betroffenen Erziehungsberechtigten den Eigenanteil zurück.

Sehr hilfreich ist auch das Erklärvideo – da wird Schritt für Schritt gezeigt, was man alles zu tun hat. Zum Beispiel wie die AVBs akzeptiert werden müssen und wie das mit der Bezahlung abläuft bzw. wie man davon befreit werden kann.