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Mit Corona leben lernen

Stand 9. September 2022

Ziel ist ein kontinuierlicher Regelschulbetrieb unter Berücksichtigung des Hygiene- und Präventionskonzepts am Standort. Die grundsätzlichen Maßnahmen sind an die jeweilige Risikolage angepasst und orientieren sich am Variantenmanagementplan der Bundesregierung. Einschränkungen sollen auf absolut notwendiges Maß reduziert und wenn nötig standortbezogen getroffen werden.

Vor Schulbeginn

Der Minister bittet alle Schüler*innen am Montag, 12. September getestet in die Schule zu kommen, also am Sonntag oder Montag in der Früh zu Hause einen Test machen. Es muss kein Testergebnis vorgelegt werden.

Alle Schüler*innen unter 14 laden bitte die Einverständniserklärung für Antigentests (mehr Infos dazu weiter unten) herunter, lassen die Erziehungsberechtigten unterschreiben und bringen diese am Montag in die Schule mit.

 

Präventionsmaßnahme „Lüften“

Jeder Unterrichtsraum wird in jeder Pause und zumindest einmal pro Unterrichtseinheit gelüftet.

Freiwillige Tests in der 1. Schulwoche

In der Schule gibt es die Möglichkeit einen Antigentest durchzuführen:

  • Montag, 12. September von 7.30 bis 7.50 Uhr in FRZ/TR5 (Kellergeschoss links)
  • Dienstag, 13. September von 7.30 bis 7.50 Uhr in FRZ/TR5 (Kellergeschoss links)
  • Mittwoch, 14. September von 7.30 bis 7.50 Uhr in FRZ/TR5 (Kellergeschoss links)

Schüler*innen unter 14 Jahren müssen eine Kopie oder einen Screenshot der unterfertigten Einverständniserklärung vorzeigen.

Tests für Zuhause in der 2. Schulwoche

Am Mittwoch, 14. September erhalten alle Schüler*innen, die das möchten, von ihrem KV drei Antigentests für die Verwendung zu Hause.

Keine Tests und Masken ab 15. September (bis auf Widerruf)

Es gibt aktuell keine Testmöglichkeit in der Schule und auch keine Maskenpflicht – beides kann aber anlassbezogen vom Direktor, der Bildungsdirektion oder dem Ministerium angeordnet werden.

Für angeordnete Tests muss bei allen Schüler*innen unter 14 eine Einverständniserklärung vorliegen. Diese ist am Montag, 12. September beim Klassenvorstand abzugeben.

Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor oder verweigert ein*e Schüler*in, der/die 14 Jahre oder älter ist, den angeordneten Test, wechselt diese*r in den ortsungebundenen Unterricht. Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen.

Maskenbefreiungsatteste bzw. Risikogruppenatteste sind dem Direktor vorzulegen.

Positiver Fall

Ist jemand positiv, obliegt er einer zehntägigen Verkehrsbeschränkung, in der man eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Kontakt mit anderen Personen hat. Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkuung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung (PCR-Test negativ oder ct mindestens 30) erfolgen.

Ist jemand zu Hause mit einem Antigentest positiv

  • 1450 muss angerufen werden
  • Schule muss informiert werden (Sekretariat oder KV)

Ist jemand in der Schule mit einem Antigentest positiv

  • Meldung an das Sekretariat
  • è Positiver kann bei Symptomlosigkeit (und Wunsch der Eltern) mit Maske an Schule bleiben

Symptomfrei und verkehrsbeschränkt

Wenn du positiv, aber symptomfrei bist, darfst du den Unterricht besuchen und hast eine Verpflichtung zum durchgehenden und korrekten Tragen einer FFP2-Maske

  • im gesamten Schulgebäude
  • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann

Für Maskenpausen steht der überdachte Bereich beim Hintereingang zur Verfügung.

Covid-Schulbetrieb 22/23

 
Momentan keine Einschränkungen!
 
Das aktuelle Covid-Konzept finden Sie hier!

Wichtige Hinweise zur Durchführung von Antigen- und PCR-Tests an der Schule

Antigentest Flowflex

Alle Informationen dazu auf der Ministeriumswebsite

PCR-Test "Alles spült"

Alle Informationen dazu auf der Ministeriumswebsite

Informationspflicht im Verdachtsfall!

Wir weisen darauf hin, dass bei Covid-Verdacht des Kindes Informationspflicht besteht und Sie die Schule umgehend informieren müssen (0732 383832 bzw. ).

Wann besteht ein Verdacht auf eine Infektion mit Covid19?

  • Bei Fieber ab 37° (Messen Sie regelmäßig die Temperatur Ihres Kindes!)
  • Bei Verlust des Geruchs/Geschmackssinns
  • Bei grippeähnlichem Befinden (starker Husten, starke Halsschmerzen, Kurzatmigkeit)

 

Schicken Sie Ihr Kind bitte auf keinen Fall in die Schule, wenn derartige Symptome vorliegen!

Angebot der Krisenhilfe - Erste Hilfe für die Seele​

Die Krisenhilfe OÖ hat mit der Schulpsychologie der Bildungsdirektion Oberösterreich ein Kooperationsabkommen hat. Gerade in so herausfordernden und belastenden Zeiten wie derzeit kann es hilfreich sein, seine Sorgen mit einer/m Expert*in zu besprechen und professionelle Hilfe zu bekommen. Die Kolleg*innen vom Krisentelefon (0732/2177) stehen rund um die Uhr für Sie zur Verfügung!

Mehr Infos HIER