Hausschuhpflicht

Gilt durchgehend von
1. November bis 31. März und außerhalb dieser Zeit an Regentagen (Aushang beim Haupteingang)
Nicht als Hausschuhe gelten straßentaugliche Turnschuhe, also Sneakers!
Straßenschuhe müssen im Spind gelassen und dürfen nicht in den Klassenraum mitgenommen werden!
